AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GETRASPORT Produktions und Distributions GmbH
(Fassung vom Februar 2019)

Der Kaufvertrag kommt mit GETRASPORT Produktions und Distributions GmbH (nachfolgend Getrasport
genannt), Steigerwaldstr. 15, D-93047 Regensburg, zustande.

Geschäftsführer ist Herr Peter Gerhardinger
Handelsregister: Amtsgericht Regensburg, HRB 6390
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 812060898

A. Geltungsbereich
A.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen
dem Besteller (nachfolgend Kunde genannt) und Getrasport gelten stets diese nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
A.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2. Gesetzliche Regelung.
A.3 Als Vertragssprache gilt Deutsch als vereinbart.

B. Vertragsparteien
Getrasport schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder einem
Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich
von Getrasport angenommen wurde, ist Getrasport binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des
Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

C. Vertragsgegenstand
Getrasport liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen im Rahmen der
Angebotsannahme. Im Übrigen gilt § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB. Kommt es zum Rücktritt/Widerruf, so ist
Getrasport verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben,
oder auf Wunsch per Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen.

D. Vertragsabschluss/Widerrufsbelehrung für Verbraucher
D.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Getrasport zustande. Die
Annahme durch Getrasport erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder mit dem Erhalt der Ware
durch den Kunden nach Lieferung der Ware durch Getrasport. Bestellt der Kunde per Internet, so wird
Getrasport den Zugang der Bestellung auf elektronischem Wege bestätigen. Eine Vertragsannahme
ist in einer Bestellbestätigung noch nicht zu sehen.
D.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von
vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, Email) oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware bei dem Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312 c) Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB
sowie gemäß § 312 e) Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Getrasport
Produktions und Distributions GmbH
Postfach 101031
93010 Regensburg
Tel: 0941 630 449-0
EMail: info@getrasport.com
D.3 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn
die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und
alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Nicht packetversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Bei der
Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 40,00 beträgt, hat der
Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht.
Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
RÜCKSENDUNGEN AUSSCHLIESSLICH AN:
Getrasport
Produktions und Distributions GmbH
Kirchplatz 4
D-93161 Sinzing/OT VH
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufser-klärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum überschritten würde.
Ende der Widerrufsbelehrung

E. Zahlungsbedingungen und Preise
E.1 Die Preisangaben sind Endpreise und enthalten die gültige Mehrwertsteuer.
E.2 Auf der Rechnung werden neben dem Bruttopreis für die Ware die Preise für Versand, sowie die jeweils
zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer (bei Privatkunden) ausgewiesen.
E.3 Der Kaufpreis ist 30 Tage nach Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig, insofern sich
aus der Rechnung kein anderes Zahlungsziel ergibt.
E.4. Getrasport behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten
auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei
Lieferung durchzuführen.

F. Lieferung/Versandkosten/Verpackungskosten
F.1 Für Aufträge unter € 595,- berechnen wir
- für Paketversand eine Transportpauschale von € 7,60
- für Frachtsendungen bis 30kg eine Transportpauschale von € 28,90
- für den Speditionsversand eine Transportpauschale von € 49,00
F.2. Ab einem Bestellwert von € 595,- trägt Getrasport die Transportpauschale von € 7,60, € 28,90, bzw. € 49,00 für Sie.
F.3. Bei sperrigen Artikeln, die im einzelnen mit "ab Werk" gekennzeichnet sind berechnen wir einen
Sperrgutzuschlag.
F.4. Aufträge aus Ländern der Europäischen Union werden ab € 595,00 Bestellwert "frachtfrei deutsche
Grenze" abgefertigt (d.h. der Kunde trägt die Versandkosten ab der deutschen Grenze bis zum Empfangsort.
Diese Versandkosten werden gesondert auf Auftragsbestätigung und Rechnung ausgewiesen).
F.5. Kosten für handelsübliche Transportverpackungen fallen nicht an. Aufwendige Spezialverpackungen werden
gesondert berechnet.
F.6. Für eine kundenseitig gewünschte Anlieferungsavisierung berechnen wir € 12,50
F.7. Für einen 2. Zustellversuch, der durch den Empfänger zu verantworten ist, berechnen wir € 25,00

G. Mangelnde Verfügbarkeit der bestellten Ware
Sollte Getrasport nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei Getrasport
verfügbar ist, kann Getrasport eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware dem Kunden übersenden bzw.
anbieten. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet und er hat nicht die Kosten der
Rücksendung zu tragen.

H. Eigentumsvorbehalt
Getrasport bleibt bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Waren Eigentümer. Soweit
Getrasport im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das
Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Getrasport bzw.
umgekehrt übergeht, in dem einerseits Getrasport die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der
Kunde die Austauschlieferung von Getrasport erhält

I. Gewährleistung bei Privatkunden
I.1 Getrasport gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sach- und
Rechtsmängeln gemäß § 434, 435 BGB sind.
I.2 Sollten gelieferte Waren offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch
Transportschäden zählen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler möglichst umgehend gegenüber Getrasport
zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine
Konsequenzen. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434 ff., 475 Abs. 1 BGB.
I.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
I.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels
oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Getrasport kann im Rahmen des § 439 die vom
Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist
der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder
den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt § 437 BGB.
I.5 Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
I.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße
Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit
Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Anderenfalls steht es Getrasport frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine
Sachmängel aufwies.

J. Gewährleistung bei Unternehmern
J.1. Ist der Kunde Unternehmer so bestehen Mängelansprüche nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei genügt zur
Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rüge.
Mängelansprüche bei Montageleistungen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sich der
Kunde die Geltendmachung seiner Rechte nicht ausdrücklich bei der Abnahme vorbehalten hat.
J.2. Soweit ein von Getrasport zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte
des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei
denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach
Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen.
Getrasport trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht
erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Lieferort befindet.
Im Verhältnis zu Verbrauchern bleibt es hinsichtlich der Kostentragungspflicht für Aufwendungen der
Mängelbeseitigung bei der gesetzlichen Regelung.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen
Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere
Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den
nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
J.3. Die Gewährleistungs-Ansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, es sei
denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
J.4. Getrasport ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur
Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn
der Abnehmer des Kunden als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf)
wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Kunden die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung
(Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Kunden ein ebensolcher daraus resultierender
Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des
Bestellers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis
zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den
Kunden vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der
Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
J.5. Die Verpflichtung gemäß Abschnitt J.4. ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von
Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn
der Kunde gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist
ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung
der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber
einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Kunde gegenüber dem
Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

K. Haftung
K1 Getrasport, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung,
Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche
Verletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben,
Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen
Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines
Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet Getrasport im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer
Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von Getrasport begrenzt auf den typischen,
voraussehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret
beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht
oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat der
Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
K.2 Der Umfang einer Haftung von Getrasport nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
K.3 Die vorstehenden Regelungen (I und J) geben den vollständigen Haftungsumfang von Getrasport, ihrer
Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder.

L. Rechtswahl
L.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Getrasport und Kunden sowie auf die jeweiligen
Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
L.2 Die Bestimmungen der Ziffer L.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der
Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen
hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann
(Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen
Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

M. Datenschutz
M.1 Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die
Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemedien-gesetzes.
M.2 Wir behalten es uns vor Ihre Daten auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden
sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an Getrasport , Postfach 101031,
93010 Regensburg oder per Mail an info@getrasport.com. Bestellt der Kunde im Internet, so erfolgt bei
Nichtaktivierung des Feldes "Datenschutzbestimmungen" keine Weitergabe.
M.3 Getrasport wird Kundendaten nicht über den in den Ziffern M.1 und M.2 geregelten Umfang hinaus verwerten
oder weitergeben.

N. Verschiedenes
N.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung
ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
N.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
N.3 An sämtlichen von uns erstellten Katalogen bzw. an der von uns betriebenen Website sowie deren
gesamte Inhalte insbesondere Texte, Fotos, Bilder und Grafiken behält sich Getrasport ihre Eigentums,
Schutz und Urheberrechte vor. Die Nutzung außerhalb des Aussuchens und des Kaufs einer Ware bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits oder wenn die jeweiligen Rechte nicht bei uns liegen, von
Seiten des Rechteinhabers.
Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts so ist ausschließlicher Gerichtsstand Regensburg.